Das Entsorgungskonzept
Das Atomgesetz verpflichtet die Betreiber von Kernkraftwerken zur sicheren Entsorgung von verbrauchten Brennelementen, radioaktiven Betriebsabfällen und nicht dekontaminierbaren Materialien, die aus dem Rückbau eines Kernkraftwerks resultieren.
Bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle verdienen besonders die verbrauchten Brennelemente Beachtung, da sie das größte Strahlenpotenzial der unterschiedlichen Abfallarten aufweisen. Das Entsorgungskonzept der Bundesrepublik sah bisher für abgebrannte Brennelemente zwei Wege vor: die Wiederaufarbeitung oder die direkte Endlagerung.
Da zurzeit kein Endlager in Deutschland verfügbar ist, hat man in der Vergangenheit die Wiederaufarbeitung oder die zentralen Zwischenlager in Ahaus sowie Gorleben genutzt. Die bei der Wiederaufarbeitung anfallenden Abfälle wurden in so genannte Glaskokillen und diese in geeignete Behälter, zum Beispiel Castoren, verbracht und anschließend in die beiden zentralen Zwischenlager in Ahaus beziehungsweise Gorleben transportiert.
E.ON Kernkraft stellt gerade an den Standorten ihrer Kernkraftwerke Brennelement-Zwischenlager bereit. Damit erfüllt E.ON Kernkraft die Forderung der Bundesregierung nach einer Beendigung der Wiederaufarbeitung mit den damit verbundenen Transporten. Diese Zwischenlager werden zum integralen Bestandteil der Entsorgungskette.
