Endlager

Bildquelle: DBE

Heutige Generationen profitieren von den Vorzügen der Stromerzeugung aus Kernenergie – Wettebewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und keine CO2-Belastung, um nur einige zu nennen. Allerdings fallen bei der Nutzung radioaktiver Stoffe, so auch in der Nuklearmedizin, Abfälle an. Selbstverständlich muss dafür auch die Verantwortung für die Entsorgung getragen werden.

Die radioaktiven Abfälle werden unterteilt in schwach- und mittelradioaktive (aus Forschung, Medizin, Kernkraftwerken) und hochradioaktive (aus Kernkraftwerken) Reststoffe. In Deutschland sind etwa 90 Prozent aller anfallenden nuklearen Abfälle schwach- und mittelradioaktiv (ca. 270.000 Kubikmeter). Zurzeit befinden sich diese Abfälle in Zwischenlagern. Doch in Zukunft sollen sie tief in der Erde in alten Bergwerksstollen endgelagert werden.



Zuständigkeit

Der Bund hat die Aufgabe diese Endlager bereitzustellen. Konkret ist es das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und seine nachgeordnete obere Bundesbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Mit involviert ist die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH. Für die finale Genehmigung sind die Behörden der betroffenen Länder zuständig. Kosten für die Endlagerung tragen die Abfallverursacher. Das sind zum größten Teil die Energieversorgungsunternehmen, aber auch die öffentliche Hand.



Zwei-Endlager-Konzept

Deutschland setzt, wie überall auf der Welt üblich, auf die getrennte Endlagerung der Abfallarten. So wird der Schacht Konrad die schwach- und mittelradioaktiven Reststoffe lagern und im Salzstock Gorleben sollen die hochradioaktiven Abfälle deponiert werden.



Schacht Konrad

Bereits 2002 wurde die Genehmigung erteilt, das ehemalige Eisenerzbergwerk bei Salzgitter für die Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen zu nutzen. Nach dem Planfeststellungsbeschluss, wie die Vergabe der Genehmigung offiziell genannt wird, wurden beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mehrere Klagen gegen das Bauvorhaben eingereicht. Am 08. März 2006 wies das OVG diese ab und ließ auch keine Revision zu. Damit war der Grundstein zum Endlager Schacht Konrad gelegt. Die Arbeiten für den Ausbau wurden seitdem begonnen. Das BfS rechnet voraussichtlich 2013 mit der ersten Einlagerung.



Gorleben

Steinsalz eignet sich für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen wie kaum eine andere Gesteinsart. Aus diesem Grund wurden 140 Salzstöcke im gesamten Bundesgebiet untersucht. Der Bund und das Land Niedersachsen entschieden sich in Zusammenarbeit für die Erkundung des Salzstocks Gorleben im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Untersuchungen zeigen nach heutigem Stand, dass der Salzstock Gorleben als potenzielles Endlager geeignet ist. Klarheit bringen aber nur weitere Erkundungen des Salzstocks. Diese hat der Bund allerdings Ende 2000 gestoppt. Eine Wiederaufnahme der ergebnisoffenen Erkundung ist daher gerade für die Bevölkerung vor Ort von großem Interesse.

Alle Kernkraftwerke

Bitte wählen Sie einen Standort aus

©